Home | Aktuelles | Amateurfunk | Chaoswelle | DARC-OV | Afu-Lexikon | Service | Datenschutz | Impressum | Anmelden
Aktuelle Version (15:54, 5. Jan. 2008) (bearbeiten) (rückgängig)
 

Aktuelle Version

Wie ist Notfunk definiert? Was sind die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen? Was ist das wesen des Notfunk?

Man möge sich nach Möglichkeit überlegen ob man das Wirklich als Notfunkeinsatz verkaufen möchte.

--194.95.226.3 03:42, 12. May 2006 (CEST)

Wie ist Notfunk definiert? Was sind die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen? Was ist das wesen des Notfunk?

Man möge sich nach Möglichkeit überlegen ob man das Wirklich als Notfunkeinsatz verkaufen möchte.


1. Definition vom Notfunk:

Amateurfunkgesetz (§2 Abs.2)

"(foobla)...und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird"


2. Nationalen Rechtsgrundlage

Siehe AfuG, Satzung DARC.

3.

Das Wesen des Notfunks besteht Menschen in Notsituationen zu helfen. Und das muss nicht immer der grosse Tsunami sein. Wie beschrieben war dies eine Kurve die nicht einsehbar war und das Unfallrisiko somit erhöht.

Wer mehr lesen will darf sich die Diskussion im IRC-Backlog vom 12.05.2006 11:20Uhr durchlesen

--DO2FOX 10:30, 12. May 2006 (CEST)